Die Grünewald Bibel, Levitikus, Kapitel 14. is available here: https://www.bible.promo/chapters.php?id=10104&pid=5&tid=1&bid=9
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BIBLE VERSIONS / Die Grünewald Bibel / Altes Testament / Levitikus

Die Grünewald Bibel - P.Riessler, R.Storr, 1924

Exodus Levitikus Numeri

Kapitel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

1 Und der Herr sprach zu Moses also:

2 "Dies ist das Gesetz über den für aussätzig Erklärten am Tage seiner Reinigung: Man bringe seinen Fall vor den Priester!

3 Dann gehe der Priester vor das Lager! Beschaut es der Priester und ist der Aussatzschaden am Aussätzigen geheilt,

4 dann gebiete der Priester, daß man für den zu Reinigenden zwei lebende, reine Vögel und Zedernholz und Karmesinwolle und Ysop hole!

5 Dann gebiete der Priester, daß man den einen Vogel in ein Tongefäß über frischem Wasser schlachte!

6 Den anderen lebendigen Vogel soll er nehmen und das Zedernholz, die Karmesinwolle und den Ysop und tauche sie und den lebendigen Vogel ins Blut des über frischem Wasser abgeschlachteten Vogels.

7 Dann besprenge er den vom Aussatz zu Reinigenden siebenmal und reinige ihn so! Den lebenden Vogel aber lasse er aufs freie Feld!

8 Dann wasche der sich zu Reinigende seine Kleider und schere sein ganzes Haar und bade sich, so wird er rein. Danach darf er ins Lager kommen, bleibe aber noch sieben Tage vor seinem Zelte!

9 Am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, seinen Kopf und seinen Bart und seine Augenbrauen! All sein Haar soll er scheren! Dann wasche er seine Kleider und bade seinen Leib! So wird er rein.

10 Am achten Tage soll er zwei fehlerlose Lämmer nehmen und ein noch nicht einjähriges, fehlerloses, weibliches Lamm sowie drei Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, für das Speiseopfer und eine Kanne Öl!

11 Der Priester, der reinigt, stelle den Mann, der sich reinigen läßt, und diese Sachen vor den Herrn an des Festgezeltes Tür!

12 Dann nehme der Priester das eine Lamm und bringe es als Schuldopfer mit der Kanne Öl dar und weihe beides vor dem Herrn!

13 Und er schlachte an dem Orte, wo das Sünd- und Brandopfer geschlachtet wird, das Lamm an heiliger Stätte! Dem Priester gehöre das Schuldopfer wie das Sündopfer! Es ist hochheilig.

14 Dann nehme der Priester vom Blut des Schuldopfers! Der Priester streiche es dem zu Reinigenden an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes!

15 Dann nehme der Priester aus der Kanne etwas Öl und gieße es in die priesterliche Linke!

16 Dann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl in seiner Linken und sprenge vor dem Herrn vom Öl mit seinem Finger siebenmal!

17 Vom Öl, das auf seiner Hand noch übrigbleibt, soll der Priester dem zu Reinigenden etwas an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand streichen und an die große Zehe seines rechten Fußes oben auf das Blut des Schuldopfers!

18 Was dann noch übrig ist von dem Öle auf der Hand des Priesters, soll er auf das Haupt des zu Reinigenden tun! So schaffe ihm der Priester vor dem Herrn Sühne!

19 Dann richte der Priester das Sündopfer her und schaffe so Sühne dem zu Reinigenden wegen seiner Unreinheit! Danach soll er das Brandopfer schlachten!

20 Dann bringe der Priester auf dem Altar das Brand- und das Speiseopfer dar! Schafft ihm so der Priester Sühne, dann wird er rein.

21 Ist er aber arm und unvermöglich, dann nehme er ein Lamm als Schuldopfer zur Darbringung und Sühneschaffung sowie ein Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, mit einer Kanne Öl für das Speiseopfer

22 Sowie zwei Turtel- oder ein Paar junge Tauben, wie er es eben vermag! Die eine sei Sündopfer, die andere Brandopfer!

23 Er bringe sie am achten Tage nach seiner Reinigung zum Priester an des Festgezeltes Tür vor den Herrn!

24 Der Priester nehme mit der Kanne Öl das Lamm des Schuldopfers! Dann bringe der Priester sie vor dem Herrn als Abgabe dar!

25 Dann schlachte man das Lamm des Schuldopfers! Der Priester nehme vom Blut des Schuldopfers und streiche es dem zu Reinigenden an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes!

26 Von dem Öle soll der Priester etwas in die priesterliche Linke gießen!

27 Dann sprenge der Priester mit seinem rechten Finger etwas von dem Öl in seiner Linken vor den Herrn siebenmal!

28 Dann tue der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand an des zu Reinigenden rechtes Ohrläppchen und an den Daumen seiner Rechten und an die große Zehe seines rechten Fußes, wo sich das Blut des Schuldopfers befindet!

29 Was vom Öl auf des Priesters Hand noch übrig ist, soll er an des zu Reinigenden Kopf tun! So schaffe er ihm vor dem Herrn Sühne!

30 Dann richte er von den Turteltauben oder jungen Tauben, die er sich leisten kann,

31 die eine als Sündopfer her, die andere als Brandopfer samt dem Speiseopfer! So schaffe der Priester dem zu Reinigenden Sühne vor dem Herrn!

32 Das ist die Weisung für den, der den Aussatzschaden hat und der bei seiner Reinigung unvermöglich ist."

33 Und der Herr redete mit Moses und Aaron also:

34 "Kommt ihr in das Kanaaniterland, das ich euch zu eigen gebe, und schlage ich mit dem Aussatzschaden ein Haus in eurem eigenen Lande,

35 so komme der Hausbesitzer und melde es dem Priester mit den Worten: 'Wie ein Schaden dünkt es mir am Hause!'

36 Da gebiete der Priester, das Haus zu räumen, bevor der Priester kommt, den Schaden zu besichtigen, damit nicht alles im Haus unrein werde! Dann soll der Priester kommen, das Haus zu besichtigen!

37 Besichtigt er den Schaden und ist an den Hauswänden der Schaden in Gestalt von grünen oder roten Grübchen, die tiefer als die Wand zu liegen scheinen,

38 dann gehe der Priester aus dem Haus an die Haustür und verschließe auf sieben Tage das Haus!

39 Kommt der Priester am siebten Tag wieder und sieht er, daß der Schaden an den Hauswänden weiter um sich griff,

40 dann gebiete der Priester, daß man die Steine, an denen der Schaden ist, ausbreche und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort werfe!

41 Dann lasse er das Haus ringsum inwendig abkratzen, und draußen vor der Stadt schütte man den abgekratzten Lehm an einen unreinen Ort!

42 Dann nehme man andere Steine und bringe sie an den Platz jener Steine! Dann soll man anderen Lehm nehmen und das Haus tünchen!

43 Kehrt der Schaden am Haus wieder, nachdem jene Steine weggenommen und das abgekratzte Haus getüncht,

44 dann komme der Priester, und sieht er, daß im Haus der Schaden weiter um sich griff, so ist ein fressender Aussatz am Haus. Es ist unrein.

45 Man schleife das Haus mit seinen Steinen und Balken und den gesamten Lehm des Hauses und bringe es hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort!

46 Wer das verschlossene Haus betreten hat, gelte bis zum Abend für unrein!

47 Wer im Haus geschlafen hat, der soll seine Kleider waschen! Wer im Haus gegessen hat, der soll seine Kleider waschen!

48 Kommt der Priester und besichtigt es und hat der Schaden im Haus nicht um sich gegriffen nach dem Tünchen des Hauses, dann erkläre der Priester das Haus für rein! Der Schaden ist geheilt.

49 Zwei Vögel nehme er zur Entsündigung des Hauses und Zedernholz und Karmesinwolle mit Ysop!

50 Dann schlachte er den einen Vogel in ein Tongefäß über frischem Wasser

51 und nehme das Zedernholz, den Ysop, die Karmesinwolle und den lebenden Vogel, tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das frische Wasser und besprenge siebenmal das Haus!

52 So entsündigt er das Haus mit Vogelblut und frischem Wasser, mit dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und der Karmesinwolle!

53 Dann lasse er den lebenden Vogel vor die Stadt ins freie Feld entkommen! So schaffe er dem Hause Sühne! Dann ist es rein.

54 Das ist die Weisung für die verschiedenen Arten des Aussatzschadens und der Krätze,

55 des Aussatzes an Tüchern und Häusern,

56 der Hautmale, des Schorfes und der Flecken,

57 um danach zwischen Rein oder Unrein zu entscheiden. Dies ist das Gesetz über den Aussatz."

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